E-Commerce

P2B-Verordnung: EU will Händler gegenüber Plattformbetreibern stärken

Am 12. Juli 2020 ist die „Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“, auch Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO), in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getreten. Sie soll für mehr Transparenz bei Verkaufsplattformen sorgen und damit kleinere Händler gegenüber mächtigen Plattformbetreibern wie Amazon stärken und vor unfairen Geschäftspraktiken schützen.

Hintergrund: Übermacht der Plattformen

Die P2B-Verordnung sieht Plattformen zwar als eine „wesentliche Voraussetzungen für […] neue Geschäftsmodel­le, Handel und Innovation […]“ benennt aber auch klar die wachsende Abhängigkeit von vor allem Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das biete den Plattformanbietern eine größere Verhandlungsmacht und könne zu unlauteren Methoden führen, die letztlich auch die Verbraucher schaden könnten.

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So gab es in der Vergangenheit häufig Beschwerden von Amazon-Händlern, die mit unangekündigten Änderungen der AGB haderten, ihre Konten gesperrt sahen oder aufgrund der undurchsichtigen Rankingfaktoren einfach nicht sichtbar waren. Sich dagegen zu wehren, war mitunter kaum möglich. Das soll die P2B-Verordnung nun ändern.

P2B-VO: Neue Vorschriften für Plattformbetreiber

Die P2B-Verordnung betrifft klassische Markplätze ebenso wie Preisvergleichsportale und soziale Netzwerke und verpflichtet die Betreiber zu mehr Transparenz und Fairness gegenüber ihren gewerblichen Nutzern. Sie müssen nun zum Beispiel:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und verständlich verfassen und leicht zugänglich machen. Änderungen müssen 15 Tage vorher angekündigt werden. Die AGB müssen zudem angeben, aus welchen Gründen Händlerkonten gesperrt oder ausgesetzt werden können.
  • eine Begründung liefern, sollte ein Händleraccount dauerhaft oder zeitweise gesperrt werden.
  • ihre Ranking-Parameter und deren Gewichtung offenlegen. Dabei muss auch klar werden, in welcher Form sich das Ranking gegen Entgeltleistungen, sei es eine direkte Zahlung oder die Nutzung von Premiumfunktionen, beeinflussen lässt. Die dahinterliegenden Algorithmen müssen Plattformen allerdings nicht offenlegen.
  • ein internes, kostenloses Beschwerdemanagement-System einrichten, über das Streitigkeiten, etwa über Konto- oder Produktsperrungen, einfacher und schneller beigelegt werden können.

Die Durchsetzung der Verordnung obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten. Die EU hat daher keine Sanktionen im Falle von Verstößen festgelegt, sondern will die „Anwendung der Verordnung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortlaufend überwachen.“ Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die P2B-Verordnung in der Praxis tatsächlich auswirken und ob sie ihr Ziel erreichen wird.

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