EinzelhandelHandel

Neue Belegausgabepflicht bringt Berge an Kassenbons

Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet im Einzelhandel in Deutschland mit zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons pro Jahr!

Grund ist die Kassensicherungsverordnung, die 2020 in Kraft tritt und Manipulationen an Kassensystemen und damit Steuerhinterziehungen weiter erschweren soll. Mit ihr wird auch eine Belegausgabepflicht eingeführt, das heißt, jeder Einzelhändler mit elektronischer Kasse, und sei er noch so klein, muss nach jedem Verkauf einen Kassenzettel ausstellen und dem Kunden übergeben. Die Frage „Möchten Sie einen Bon?“ können sich Kassierer also künftig sparen. Annehmen oder gar behalten muss der Kunde den Kassenzettel aber dennoch nicht. Damit stellt sich natürlich die Frage, was das ganze Prozedere überhaupt bezwecken soll — bislang sehen sich Händler dadurch nämlich nur mit mehr Aufwand und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Hinzu kommt, dass das giftige Thermopapier Umwelt und Menschen schadet.

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TSE verhindert Kassenmanipulationen

Laut dem HDE ist die Regelung tatsächlich hinfällig, denn nicht das Ausstellen der Bons verhindert Kassenmanipulationen, sondern die technische Sicherungseinrichtung (TSE), die ebenfalls mit der Kassensicherungsverordnung eingeführt und künftig jeden Vorgang genau aufzeichnen wird.

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